Sicherer Umgang mit ebalta Spezialkunstharzen

Wir sind bestrebt, in unserer Produktpalette nur Rohstoffe mit geringem Gefährdungspotential einzusetzen. Umfassende Informationen über den sicheren Umgang mit unseren Spezialkunstharzen entnehmen Sie bitte aus unserer Broschüre: Umgang mit Spezialkunstharzen.

Stetig prüfen wir Alternativen und versuchen gefährliche Inhaltsstoffe zu ersetzen und dabei die technischen Anforderungen zu erfüllen.

Hier erhalten Sie einen Überblick über die relevanten Richtlinien, die auf unsere Produkten Anwendung finden:

REACH: Registrierung, Evaluierung, Autorisierung von Chemikalien

REACH ist eine Regelung des Europäischen-Chemikalienrechts. Der Grundgedanke von REACH ist, zum Schutz von Bevölkerung und Umwelt, für alle chemischen Stoffe, die in der EU hergestellt oder in diese importiert werden, relevante Sicherheitsinformationen zur Verfügung zu stellen, so dass ein ungefährlicher Umgang mit den Stoffen möglich ist.

Die Regelung vor der Zeit von REACH sah vor, dass alle (Neu-)Stoffe ELINCS, welche ab 1981 in Europa hergestellt oder importiert wurden, zahlreichen Tests unterworfen werden mussten. Für alle (Alt-)Stoffe EINECS (immerhin ca. 100.000 Stück) verpflichtete sich die Industrie auf freiwilliger Basis, diese Informationen nachzuliefern. Leider ist dies nie in einem befriedigendem Umfang geschehen. So wurde die EU-Chemikalienverordnung REACH (Registrierung, Evaluierung, Autorisierung von Chemikalien) beschlossen.

REACH unterscheidet nicht mehr zwischen Alt- und Neustoffen. REACH fordert die Anmeldung (inklusive ausführlichem Stoffsicherheitsbericht) aller Stoffe, die über gewissen Mengengrenzen hergestellt oder importiert werden. Angemeldete Stoffe werden von der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) geprüft und für (vorher mit angemeldete) Anwendungen freigegeben, wenn diese sicher beherrscht werden.

Diese freigegebenen Anwendungen sowie die Registrierungsnummern werden in den entsprechenden Sicherheitsdatenblättern für diese Stoffe angegeben. Sollten von Ihnen Produkte anders als angegeben verwendet werden, besteht die Möglichkeit, durch Sie direkt oder über den Hersteller sichere Anwendungen an die Behörde nach zu melden. Eine andere Verwendung als erlaubt wird zukünftig nicht mehr zulässig sein. Die Registrierung der Stoffe erfolgte in gewissen Zeitabständen, abhängig von der Gefährlichkeit und der hergestellten bzw. importierten Menge ab Dezember 2008 bis zum Juni 2018.

Mehr Informationen zu REACH finden Sie auf dem Informationsportal des Umweltbundesamts.

SHVC: Substance of Very High Concern

Besonders besorgniserregende Stoffe, also chemische Stoffe, die nach der REACH-Verordnung aufgrund ihrer Eigenschaften identifiziert wurden und schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen oder auf die Umwelt haben, müssen noch einmal gesondert betrachtet werden. Da der Anhang XIV der REACH-Verordnung alle sechs Monate (Ende Juni und Ende Dezember) erweitert wird, ist es nötig, die aktuellen Kandidatenlisten zu überprüfen, um auf die aktuellen Einstufungen zu reagieren.

Wir sind bestrebt SVHC-Stoffe, soweit dies technisch möglich ist, auszutauschen, um so ein geringes Gefährdungspotential für den Menschen und die Umwelt zu gewährleisten. Enthält ein Erzeugnis mehr als 0,1 Gewichtsprozent eines dieser Stoffe herrscht Informationspflicht. Ob die von Ihnen bezogenen Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthalten, finden Sie im jeweiligen Sicherheitsdatenblatt unter dem Abschnitt 3 und Abschnitt 15.

Diisocyanate: Beschränkungen von Diisocyanaten unter REACH

Ein sehr aktuelles Thema ist die Beschränkung von Diisocyanaten. Grundlage der Beschränkung ist die nachgewiesene allergene Wirkung dieser Stoffe über Hautkontakt (Dermatitis) und Inhalation (Asthma).

Die Beschränkung (Verordnung (EU) 2020/1149) legt Anforderungen für die Verwendung und das Inverkehrbringen von Diisocyanaten als Stoffe als solche, Bestandteil anderer Stoffe oder in Gemischen für industrielle und gewerbliche Verwendungen in Konzentrationen von mehr als 0,1 Gewichtsprozent fest.

Konkret schreibt die Beschränkung folgendes vor:

Nach dem 24. August 2023 dürfen Diisocyanate nur noch hergestellt, vertrieben und verwendet werden, wenn die erforderlichen Schulungen der Mitarbeiter erfolgt und dokumentiert sind. Die Schulungen der Mitarbeiter sind alle 5 Jahre zu wiederholen.

Zudem müssten ab dem 24. Februar 2022 alle betroffenen Produkte mit dem Hinweis „Ab dem 24. August 2023 ist eine angemessene Schulung vor der industriellen oder beruflichen Verwendung erforderlich“, gekennzeichnet und ausgestattet sein. Diesen Hinweis finden Sie seit dem Stichtag auf unseren Sicherheitsdatenblättern.

Woher wissen Sie nun ob und welche Schulungen Sie benötigen?

Sie benötigen lediglich eine Schulung, wenn Sie Diisocyanate herstellen, vertreiben oder verwenden. Ob Produkte, die Sie bei uns beziehen davon betroffen sind erkennen Sie, wenn der o.g. Hinweis auf den Sicherheitsdatenblättern steht. Bitte achten Sie daher unbedingt besonders auf Sicherheitsdatenblätter, die Ihnen im Rahmen des automatischen Versands zugeschickt werden.

Es gibt drei definierte Schulungsstufen, die unterschiedlichste Themen abhandeln wie z.B. bei Stufe I „chemische Eigenschaften Diisocyanate, Arbeitsplatzgrenzwerte“ oder bei Stufe II „Handhabung offener Gemische bei Raumtemperatur“ oder bei Stufe III „Sprühen außerhalb einer Spritzkabine“. Unter anderem hat der Herstellerverband ISOPA/ALIPA ein Online-Schulungsportal geschaffen, bei dem Sie das richtige Training für Ihre speziellen Anwendungen finden und auch gleich auswählen und buchen können. Sie können dort auch auswählen, ob Sie E-Learning, Präsenzkurse oder Hybridkurse für Ihre Mitarbeiter buchen möchten. Unter folgenden Link kommen Sie direkt auf das Schulungsportal:

Safe use of Diisocyanates – Startseite (safeusediisocyanates.eu)

Der Fachverband Schaumkunststoffe und Polyurethane e.V. (FSK) hat ebenfalls eine Möglichkeit geschaffen sich über den nachstehenden Link, rund um das Thema Beschränkungen von Diisocyanaten und die daraus resultierenden Schulungen, zu informieren. Beim FSK ist es ebenfalls möglich die für sich notwendigen Schulungen auszuwählen und zu buchen.

Home | FSK Training (fsk-training.de)

Wenn Sie also Produkte von uns beziehen sollten, die Diisocyanate enthalten, ist es notwendig diese Schulungen bis zum Stichtag 24.08.2023 selbstständig für alle Mitarbeiter, die Kontakt zu dem Material haben, zu planen. Bitte beachten Sie dabei, dass die Verantwortung hierfür vom Gesetzgeber in Ihre Hände gelegt wurde.

Falls Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, melden Sie sich bitte bei uns.

GHS: Globally Harmonised System

Zur Erleichterung des globalen Warenhandels, wurde mit dem GHS (Globally Harmonized System) ein weltweit einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen eingeführt. Offensichtlichste Änderung war die Kennzeichnung mit neuen Gefahrensymbolen.

Breiter gefasste Einstufungsgrenzen führen zu einer vermehrten Einstufung. In Deutschland wurde das EU-GHS (CLP-Verordnung) eingeführt, eine von der weltweiten Version in einigen Punkten abweichende Variante.

Ob von dem verarbeiteten Material eine Gefährdung ausgeht, sehen Sie sofort durch einen Blick auf unsere ebalta Etiketten.

Ab dem 01.12.2010 wurden die Etiketten bei uns die auf GHS-Kennzeichnung umgestellt. Wichtige Informationen wie Typenbezeichnung, Gebindegröße, Chargennummer und Haltbarkeit finden Sie auf allen ebalta-Etiketten im oberen Kasten.

Mehr Informationen zu GHS finden Sie auf dem Informationsportal des Umweltbundesamts.

TRGS 510: Technische Regeln für Gefahrstoffe

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnissen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder.